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WaPo Compliance

Branchen & Regulierung

GDNG und EHDS: Gesundheitsdaten nutzbar machen und geschützt halten.

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz und der Europäische Gesundheitsdatenraum verbessern den Zugang zu Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und Qualitätssicherung. Für betroffene Organisationen steigen damit zugleich die Anforderungen an klare Zwecke, Datenflüsse, Zugriffe und nachvollziehbare Schutzmaßnahmen.

Gesundheitsdaten brauchen eine besonders klare Arbeitsgrundlage

  • Datenbestände, Zwecke, Rechtsgrundlagen und verantwortliche Stellen müssen nachvollziehbar beschrieben sein.
  • Datenflüsse, Empfänger, Zugriffsrechte und technische Systeme müssen zusammen betrachtet werden.
  • Pseudonymisierung, Löschung, Zugriffsschutz und weitere Maßnahmen müssen zum jeweiligen Nutzungsszenario passen.
  • Anträge, Freigaben, Verträge, Datenschutzbewertungen und Nachweise dürfen nicht in getrennten Ablagen auseinanderfallen.

GDNG und EHDS betreffen unterschiedliche Akteure und Nutzungsszenarien. Welche Anforderungen für eine konkrete Einrichtung gelten, hängt unter anderem von ihrer Rolle, den Datenquellen und dem Verarbeitungszweck ab.

Ihr Weg mit WaPo

So führen Sie Datenschutz und Datennutzung zusammen.

  • Verarbeitungen, Systeme, Datenkategorien, Empfänger und Schutzmaßnahmen werden miteinander verknüpft.
  • Prüfungen, Freigaben, Risiken und offene Maßnahmen bleiben am jeweiligen Nutzungsvorhaben sichtbar.
  • Verträge, Datenschutz-Folgenabschätzungen, TOM und weitere Nachweise bauen auf einem gemeinsamen Arbeitsstand auf.

Die wichtigsten Fragen zu Gesundheitsdaten

Was ist das Ziel des GDNG?

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll Gesundheitsdaten besser für Forschung und Qualitätssicherung nutzbar machen. Dazu gehören unter anderem neue Zugangs- und Koordinierungsstrukturen. Datenschutz und Datensicherheit bleiben dabei Teil der konkreten Ausgestaltung.

Was hat der EHDS damit zu tun?

Der Europäische Gesundheitsdatenraum schafft einen europäischen Rahmen für die Nutzung und Verfügbarkeit elektronischer Gesundheitsdaten. Das GDNG bereitet in Deutschland bereits Strukturen vor, die auch für die Anbindung an den EHDS relevant sind.

Gilt das für jedes Unternehmen im Gesundheitswesen gleich?

Nein. Maßgeblich sind die konkrete Rolle, die Datenquelle, der Zweck der Verarbeitung und die jeweils einschlägigen Vorschriften. Eine Forschungseinrichtung, eine Krankenkasse und ein Leistungserbringer haben unterschiedliche Ausgangslagen.

Bringen Sie Datennutzung und Datenschutz in einen gemeinsamen Arbeitsstand.

Wir betrachten Ihr konkretes Nutzungsvorhaben und zeigen, wie sich Datenflüsse, Prüfungen, Maßnahmen und Nachweise strukturiert zusammenführen lassen.